Unser Verein ist in mehrere Sparten aufgeteilt: Kanupolo, Kanuwandern und Kanurennsport. Als Mitglied stehen Dir natürlich jederzeit alle Sparten offen.
Die Kanuwanderabteilung fährt im Jahr mehrere Touren. Die Pfingsttour ist dabei die Größte. Ca. 40 bis 50
Teilnehmer fahren mit. Der Kanurennsport sucht derzeit einen Trainer. Vereinzelt besuchen die sich selbst
trainierenden Rennsportler noch Regatten, hauptsächlich in NRW. Am meisten kommen die Kanupolospieler herum.
Sie besuchen pro Jahr 10 - 12 Turniere in ganz Deutschland und Umgebung. Ein bis zwei davon sogar im
europäischen Ausland.
Du hast noch kein eigenes Kanu? Kein Problem. Für den Anfang kannst Du ein Vereinsboot nutzen. Der Verein
verfügt zudem über einen kleinen Hantelraum, einen Bootsanhänger, einen Vereinsbus, einen See als
Trainingsgelände und geschulte Trainer.
Ganz einfach! Entweder Du kommst einfach zu einem Training - am besten direkt Sportsachen mitbringen - oder Du wendest Dich an einen der entsprechenden Sportwarte. Für die ganz Entschlossenen haben wir unter "Anmeldung" unseren Mitgliedsantrag als Download im PDF-Format bereitgestellt. Einfach ausdrucken, ausfüllen und ab in die Post.
AnmeldungDie Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ist nur zum Ende eines Kalenderjahres in schriftlicher Form möglich.
ab 18 Jahren | 120€ |
14 bis 17 Jahre *) | 90€ |
bis 13 Jahren | 60€ |
Mehrpersonenhaushalt **) | ab 180€ |
Inaktive | 60€ |
Einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 30€ pro Antrag.
Auf der Vorstandssitzung am 16.02.2013 wurde ein neuer Mitgliedsbeitragsschlüssel beschlossen. Der
Jahresbeitrag und die Aufnahmegebühr werden alle 2 Jahre (ungerade Jahre) in Höhe der Teuerungsrate erhöht.
Ob auf den halben Euro auf- oder abgerundet wird, entscheiden die Vereinsmitglieder auf der
Jahreshauptversammlung.
Der Mitgliedsbeitrag wird Anfang des Jahres eingezogen. Auch bei Vereinseintritt in der Mitte des
Jahres wird der volle Jahresmitgliedsbeitrag eingezogen. Für den Beitrag zählt das Alter am 01.01. eines jeden Jahres.
Der Verein führt den Namen "Kanu-Klub "Pirat" e. V. Bergheim/Sieg" und wurde in das Vereinsregister unter
der Geschäfts-Nr. 6 V. R. 246 am 20. Oktober 1952 eingetragen.
Der Verein hat seinen Sitz in 53844 Troisdorf-Bergheim, Nachtigallenweg 37/Bootshaus.
Die Postanschrift ist die Adresse des 1. Vorsitzenden.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung durch Förderung des Wassersports, insbesondere des
Kanurennsports, Kanuwandersports und Kanupolosports.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins weder die
eingezahlten Beiträge zurück, noch haben sie irgendeinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich
tätig.
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nur in den Grenzen des § 7 der Gemeinnützigkeitsverordnung
zulässig.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen
an die Stadt Troisdorf, die es wieder unmittelbar und ausschließlich kanusportbetreibenden Vereinen
innerhalb der Stadt Troisdorf zukommen lassen muss.
Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die den Sport und die Kameradschaft liebt. Jugendliche unter
18 Jahren bedürfen der schriftlichen Bestätigung eines Erziehungsberechtigten. Über den schriftlichen
Antrag entscheidet der Vorstand im Rahmen der Vorstandssitzung.
Auf Vorschlag des Vorstandes können Mitglieder oder Personen, die sich um den Verein große Verdienste
erworben haben, durch Mehrheitsbeschluss der Vollversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft ist die Leistung einer einmaligen Aufnahmegebühr in Höhe von 30€ zu
entrichten.
Jedes aktiv sporttreibende Mitglied hat jährlich mindestens fünf Arbeitsstunden für den Verein
abzuleisten. Jede nicht abgeleistete Stunde wird am Anfang des Folgejahres mit einem von der
Mitgliederversammlung festgelegten Betrag dem angegebenen Bankkonto belastet.
die Mitgliedschaft endet:
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist nur zum
Schluss eines Kalenderjahres zulässig.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es
trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Beitrages in Rückstand ist. Die Streichung
darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des 2. Mahnschreibens ein Monat verstrichen ist.
Die erfolgte Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.
Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss des
Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung steht dem Auszuschließenden das
Recht zu, innerhalb von zwei Monaten dem Vorstand eine Rechtfertigung, entweder persönlich oder
schriftlich, vorzubringen.
Gegen einen Ausschließungsbeschluss steht dem Mitglied weiterhin das Recht der Berufung an die
Mitgliederversammlung zu.
Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat beim Vorstand angemeldet werden. Ist die
Berufung rechtzeitig eingegangen, so hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung
zur Entscheidung über die Ausschließung einzuberufen. Geschieht das nicht, gilt der
Ausschließungsbeschluss als nicht erlassen.
Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied
hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie
für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter Angabe
unserer Gläubiger-ID DE72ZZZ00000483479 und der Mandatsreferenz (9119 + interne Vereinsmitgliedsnummer)
jährlich zum 15. März ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar
darauf folgenden Bankarbeitstag.
Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Organe des Vereins sind:
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden, dem 1. und 2.
Geschäftsführer, dem 1. und 2. Kassenwart, den Sportwarten der einzelnen Abteilungen, dem Pressewart, dem
Materialwart, dem Jugendwart, dem Sozialwart und dem 1. und 2. Beisitzer.
Die Vertretung der Jugend ist in der Jugendordnung geregelt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden
vertreten.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig. Er hat vor allen Dingen folgende Aufgaben:
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren in zwei Wahlgruppen gewählt. Die Wahlgruppen sind:
Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen, wählbar sind nur Vereinsmitglieder über 18 Jahre. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen.
Der Vorstand faßt seine Beschlüsse im allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen
Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, persönlich, schriftlich, fernmündlich oder auf
elektronischem Wege einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von 3 Tagen einzuhalten.
Die Tagesordnung muß angegeben werden!
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens fünf Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende
oder dessen Stellvertreter, anwesend sind. Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der
abgegebenen, gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der
Vorstandssitzung.
Von jeder Vorstandssitzung ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift muß Ort und Zeit der
Vorstandssitzung, sowie die Namen der Teilnehmer und die gefaßten Beschlüsse mit dem Abstimmungsergebnis
enthalten.
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied über 16 Jahren, auch ein Ehrenmitglied, eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts muß jedes Mitglied persönlich erscheinen. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
Mindestens einmal im Jahr, möglichst zu Beginn des Kalenderjahres, soll die Mitgliederversammlung stattfinden. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich oder auf elektronischem Wege unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einzuberufen (wenn per Post, genügt die rechtzeitige Aufgabe).
Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden, geleitet.
Die Mitgliederversammlung faßt Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit von drei Vierteln der
Erschienenen, zur Auflösung des Vereins von vier Fünfteln der Erschienenen erforderlich. Zur Änderung des
Zwecks des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich.
Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter, die Abstimmung muß schriftlich durchgeführt
werden, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dieses beantragt.
Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Der Versammlungsleiter kann Gäste zulassen.
Für Wahlen gilt folgendes:
Hat im 1. Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, findet eine
Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden höchsten Stimmenzahl erreicht haben. Über die
Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter
zu unterzeichnen ist.
Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, daß weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muß einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn die Einberufung von einem Drittel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in § 13 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. und 2. Vorsitzende die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren.
Bei Ausschluß oder Streichung eines Mitglieds, sowie bei Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, entfällt
der Besitz von Ehrenauszeichnungen des Vereins. Die Ehrennadeln sind an den Verein zurückzugeben.
Über den Verwendungszweck der auf Sportveranstaltungen errungenen Preise und Wertgegenständen
entscheidet der Vorstand.
1. Name und Mitgliedschaft
Mitglieder der Jugendabteilung des Kanu-Klub "Pirat" e. V. Bergheim/Sieg sind alle weiblichen und
männlichen Jugendlichen, sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung.
2. Organe
Organe der Jugend des Vereins sind: