Unser Verein ist in mehrere Sparten aufgeteilt: Kanupolo, Kanuwandern und Kanurennsport. Als Mitglied stehen Dir natürlich jederzeit alle Sparten offen.
Die Kanuwanderabteilung fährt im Jahr mehrere Touren. Die
Pfingsttour ist dabei die Größte. Ca. 40 bis 50 Teilnehmer fahren
mit. Der Kanurennsport sucht derzeit einen Trainer. Vereinzelt
besuchen die sich selbst trainierenden Rennsportler noch Regatten,
hauptsächlich in NRW. Am meisten kommen die Kanupolospieler herum.
Sie besuchen pro Jahr 10 - 12 Turniere in ganz Deutschland und
Umgebung. Ein bis zwei davon sogar im europäischen Ausland.
Du hast noch kein eigenes Kanu? Kein Problem. Für den Anfang
kannst Du ein Vereinsboot nutzen. Der Verein verfügt zudem über
einen kleinen Hantelraum, einen Bootsanhänger, einen Vereinsbus,
einen See als Trainingsgelände und geschulte Trainer.
Ganz einfach! Entweder Du kommst einfach zu einem Training - am besten direkt Sportsachen mitbringen - oder Du wendest Dich an einen der entsprechenden Sportwarte. Für die ganz Entschlossenen haben wir unter "Anmeldung" unseren Mitgliedsantrag als Download im PDF-Format bereitgestellt. Einfach ausdrucken, ausfüllen und ab in die Post.
AnmeldungDie Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ist nur zum Ende eines Kalenderjahres in schriftlicher Form möglich.
ab 18 Jahren | 140€ |
14 bis 17 Jahre *) | 100€ |
bis 13 Jahren | 70€ |
Mehrpersonenhaushalt **) | ab 210€ |
Inaktive | 60€ |
Einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 30€ pro Antrag.
Auf der Vorstandssitzung am 17.02.2024 wurde ein neuer
Mitgliedsbeitragsschlüssel beschlossen. Der Jahresbeitrag und die
Aufnahmegebühr werden alle 2 Jahre (ungerade Jahre) in Höhe der
Teuerungsrate erhöht. Ob auf den halben Euro auf- oder abgerundet
wird, entscheiden die Vereinsmitglieder auf der
Jahreshauptversammlung.
Der Mitgliedsbeitrag wird Anfang des Jahres
eingezogen. Auch bei Vereinseintritt in der Mitte des Jahres wird
der volle Jahresmitgliedsbeitrag eingezogen. Für den Beitrag zählt
das Alter am 01.01. eines jeden Jahres.
Der Verein führt den Namen "Kanu-Klub "Pirat" e. V.
Bergheim/Sieg" und wurde in das Vereinsregister unter der
Geschäfts-Nr. 6 V. R. 246 am 20. Oktober 1952 eingetragen.
Der Verein hat seinen Sitz in 53844 Troisdorf-Bergheim,
Nachtigallenweg 37/Bootshaus.
Die Postanschrift ist die
Adresse des 1. Vorsitzenden.
Das Geschäftsjahr des Vereins
ist das Kalenderjahr.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung durch Förderung des Wassersports, insbesondere
des Kanurennsports, Kanuwandersports und Kanupolosports.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Sie erhalten bei
ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins
weder die eingezahlten Beiträge zurück, noch haben sie
irgendeinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Es darf
keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des
Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen, begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern
sind ehrenamtlich tätig.
Ein wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb ist nur in den Grenzen des § 7 der
Gemeinnützigkeitsverordnung zulässig.
Bei Auflösung oder
Aufhebung des Vereins, oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks
fällt das Vermögen an die Stadt Troisdorf, die es wieder
unmittelbar und ausschließlich kanusportbetreibenden Vereinen
innerhalb der Stadt Troisdorf zukommen lassen muss.
Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die den Sport und
die Kameradschaft liebt. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen
der schriftlichen Bestätigung eines Erziehungsberechtigten. Über
den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand im Rahmen der
Vorstandssitzung.
Auf Vorschlag des Vorstandes können Mitglieder oder
Personen, die sich um den Verein große Verdienste erworben
haben, durch Mehrheitsbeschluss der Vollversammlung zu
Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Mit dem Erwerb der
Mitgliedschaft ist die Leistung einer einmaligen Aufnahmegebühr
in Höhe von 30€ zu entrichten.
Jedes aktiv sporttreibende
Mitglied hat jährlich mindestens fünf Arbeitsstunden für den
Verein abzuleisten. Jede nicht abgeleistete Stunde wird am
Anfang des Folgejahres mit einem von der Mitgliederversammlung
festgelegten Betrag dem angegebenen Bankkonto belastet.
die Mitgliedschaft endet:
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung
gegenüber dem Vorstand. Er ist nur zum Schluss eines
Kalenderjahres zulässig.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der
Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger
schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Beitrages in Rückstand
ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit
der Absendung des 2. Mahnschreibens ein Monat verstrichen ist.
Die erfolgte Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.
Ein
Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich
verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein
ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung steht dem
Auszuschließenden das Recht zu, innerhalb von zwei Monaten dem
Vorstand eine Rechtfertigung, entweder persönlich oder
schriftlich, vorzubringen.
Gegen einen
Ausschließungsbeschluss steht dem Mitglied weiterhin das Recht
der Berufung an die Mitgliederversammlung zu.
Die Berufung
muss innerhalb einer Frist von einem Monat beim Vorstand
angemeldet werden. Ist die Berufung rechtzeitig eingegangen, so
hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die
Mitgliederversammlung zur Entscheidung über die Ausschließung
einzuberufen. Geschieht das nicht, gilt der
Ausschließungsbeschluss als nicht erlassen.
Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat
sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein
SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende
Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Wir ziehen den
Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger-ID
DE72ZZZ00000483479 und der Mandatsreferenz (9119 + interne
Vereinsmitgliedsnummer) jährlich zum 15. März ein. Fällt dieser
nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am
unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.
Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der
Mitgliederversammlung bestimmt.
Ehrenmitglieder sind von
der Beitragspflicht befreit.
Organe des Vereins sind:
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden und 2.
Vorsitzenden, dem 1. und 2. Geschäftsführer, dem 1. und 2.
Kassenwart, den Sportwarten der einzelnen Abteilungen, dem
Pressewart, dem Materialwart, dem Jugendwart, dem Sozialwart und
dem 1. und 2. Beisitzer.
Die Vertretung der Jugend ist in der Jugendordnung
geregelt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich
durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden vertreten.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig. Er hat vor allen Dingen folgende Aufgaben:
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren in zwei Wahlgruppen gewählt. Die Wahlgruppen sind:
Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen, wählbar sind nur Vereinsmitglieder über 18 Jahre. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen.
Der Vorstand faßt seine Beschlüsse im allgemeinen in
Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen
Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, persönlich,
schriftlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege
einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von
3 Tagen einzuhalten. Die Tagesordnung muß angegeben werden!
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens fünf
Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder dessen
Stellvertreter, anwesend sind. Bei der Beschlußfassung
entscheidet die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der
Vorstandssitzung.
Von jeder Vorstandssitzung ist eine
Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift muß Ort und Zeit
der Vorstandssitzung, sowie die Namen der Teilnehmer und die
gefaßten Beschlüsse mit dem Abstimmungsergebnis enthalten.
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied über 16 Jahren, auch ein Ehrenmitglied, eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts muß jedes Mitglied persönlich erscheinen. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
Mindestens einmal im Jahr, möglichst zu Beginn des Kalenderjahres, soll die Mitgliederversammlung stattfinden. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich oder auf elektronischem Wege unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einzuberufen (wenn per Post, genügt die rechtzeitige Aufgabe).
Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen
Verhinderung vom 2. Vorsitzenden, geleitet. Die
Mitgliederversammlung faßt Beschlüsse mit einfacher
Stimmenmehrheit von drei Vierteln der Erschienenen, zur
Auflösung des Vereins von vier Fünfteln der Erschienenen
erforderlich. Zur Änderung des Zwecks des Vereins ist die
Zustimmung aller Mitglieder erforderlich.
Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter,
die Abstimmung muß schriftlich durchgeführt werden, wenn ein
Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dieses
beantragt.
Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich.
Der Versammlungsleiter kann Gäste zulassen.
Für Wahlen
gilt folgendes:
Hat im 1. Wahlgang kein Kandidat die
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, findet eine
Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden
höchsten Stimmenzahl erreicht haben. Über die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom
jeweiligen Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, daß weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muß einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn die Einberufung von einem Drittel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in § 13 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. und 2. Vorsitzende die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren.
Bei Ausschluß oder Streichung eines Mitglieds, sowie bei Verlust
der bürgerlichen Ehrenrechte, entfällt der Besitz von
Ehrenauszeichnungen des Vereins. Die Ehrennadeln sind an den
Verein zurückzugeben.
Über den Verwendungszweck der auf Sportveranstaltungen
errungenen Preise und Wertgegenständen entscheidet der Vorstand.
1. Name und Mitgliedschaft
Mitglieder der Jugendabteilung des Kanu-Klub "Pirat" e. V.
Bergheim/Sieg sind alle weiblichen und männlichen Jugendlichen,
sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der
Jugendabteilung.
2. Organe
Organe der Jugend
des Vereins sind: